Bei Biogasanlagen schon lange Pflicht, wird auch im Bereich der Güllelagerung eine Leckerkennung nach JGS immer häufiger von den Behörden gefordert. Verschiedene Ausführungen sind möglich, bitte beachten Sie hierzu die Forderungen Ihrer Baugenehmigung, gern sehen wir diese mit Ihnen durch. Bei Bestellungen vor Erteilung der Baugenehmigung passen wir Ihre Bestellung selbstverständlich an die geforderten Rahmenbedingungen an.
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